Infos zum neuen Jugendschutzgesetz

Am 1. April 2003 ist das neue Jugendschutzgesetz in Kraft getreten. Damit wurden die Voraussetzungen für einen effektiven Jugendschutz wesentlich verbessert. Viele Vorschriften des Jugendschutzgesetzes gelten „nur“ für die Öffentlichkeit, also alle Orte, die öffentlich zugänglich sind.

Ein wesentliches Merkmal des Jugendschutzgesetzes ist die Abschaffung des Begriffs „Erziehungsberechtigte/r“. Man unterscheidet jetzt zwischen „personensorgeberechtigter Person“ und „erziehungsbeauftragter Person“.

Personensorgeberechtigt ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht. In der Regel sind das die Eltern (oder der Vormund).

Erziehungsbeauftragt kann jede Person über 18 Jahren sein, die mit den Eltern (Personensorgeberechtigten) vereinbart hat, das Kind bzw. die/den Jugendliche(n) erzieherisch zu begleiten. Der Gesetzgeber hat hier vor allem Geschwister, Verwandte, Nachbarn, Freunde der Eltern etc. im Blick, die im Auftrag der Eltern tätig sind. Es handelt sich hier um eine verantwortungsvolle Aufgabe, die nicht leichtfertig übertragen werden sollte.

Für den Nachweis, dass man eine volljährige Begleitperson (Erziehungsbeauftragter) ist, sieht das Jugendschutzgesetz keine besondere Form vor. Für den Besuch bei "Rock am Bär" muss aber das Formular, welches unter dem nachstehenden Link ausgedruckt werden kann vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt vorgelegt werden. Es hat unterstützende Funktion; indem den Namen und Adresse der Eltern, des betroffenen Jugendlichen und der erziehungsbeauftragten Person genannt werden. Des Weiteren verlangt es die Unterschriften der genannten Personen.

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Formular





-News-
Im nächsten
Jahr wird
"Rock am Bär" voraussichtl. am dritten
Juli-
Wochenende
in neuer
Location
stattfinden!!!

-Für junge
Besucher-
Gemäß dem
neuen
Jugendschutz-
gesetz könnt
ihr, sofern ihr noch keine 16 Jahre alt seid mit einer Begleitperson eurer wahl zu "Rock am Bär" kommen, dazu benötigt ihr aber die Einverständniss-
erklährung eurer Eltern.
Weitere Infos und das Formular dafür gibts
hier.